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Ferienwohnungen Details Direkt buchen
Ferienwohnungen Details Direkt buchen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 26.08.2024

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen des Vermieters.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters, wobei §540 Abs. 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher schriftlich vereinbart wurden.

II. Vertragsabschluss, - partner; Verjährung

1. Mit der Buchung, die online, mündlich, telefonisch, per Mai oder per Telefax erfolgen kann, bietet der Kunde den Abschluss eines Mietvertrages über die Ferienwohnung verbindlich an. Der Mietvertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung des Vermieters zustande.
2. Vertragspartner sind der Vermieter und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Ferienwohnungs-Aufnahmevertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen den Vermieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist.
Für alle übrigen Ansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate. Vorstehendes gilt nicht im Falle einer Haftung des Vermieters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder groben fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs-gehilfen beruhen; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

III. Gutscheine und Mailings

1. Gutscheine, die vom Partnerhotel Feldberger Hof Banhardt GmbH ausgestellt und versendet wurden, sind wie auf den Gutscheinen beschrieben ausschließlich in den Ferienwohnungen am Feldberg einlösbar. Gutscheine sind nicht mit anderen Gutscheinen, sowie Rabattaktionen kombinierbar, es sei denn, dies wird ausdrücklich auf den Gutscheinen angegeben. Pro Gast und Aufenthalt kann jeweils nur ein Gutschein eingelöst werden. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist generell ausgeschlossen.
2. Gutscheine unterliegen einer gesetzlichen Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Gutschein, und der Kunde hat kein Recht mehr auf Einlösung.

IV. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte Ferienwohnung bereitzustellen und die vereinbarte Leistung zu erbringen.
Die vereinbarte Leistung richtet sich ausschließlich nach der Leistung, die in der Buchungsbestätigung vom Vermieter bestätigt ist.
2. Um die Einhaltung behördlich geforderter, generalpräventiver Maßnahmen zu garantieren, können die vertraglich vereinbarten Leistungen jederzeit einseitig durch den Vermieter geändert werden. Hierzu zählen insbesondere Vorschriften zum Tragen von Schutzkleidung in öffentlichen Bereichen, Änderung und ggf. Ausfall des Angebotes an Dienstleistungen sowie Nutzungseinschränkungen bzgl. der Hotelinfrastruktur. Der Vermieter muss dem Kunden auf Verlangen nachweisen, dass die einseitigen Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen notwendig sind, um die Einhaltung behördlich geforderter, generalpräventiven Maßnahmen zu garantieren. Einseitige Änderungen der vereinbarten Leistung durch den Vermieter haben keinen Einfluss auf den in der Buchungsbestätigung vereinbarten Preis.
3. Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen und Beschränkungen etwaiger zusätzlichen Leistungen zu beachten und im Falle von Krankheitssymptomen die Rezeption/Direktion des Partnerhotels Feldberger Hof Banhardt GmbH unverzüglich zu verständigen.
4. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte. Ebenso gilt dieses für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Partnerhotel Feldberger Hof Banhardt GmbH.
5. Die mit der Buchungsbestätigung vereinbarten Preise schließen die zum Buchungszeitraum gültige gesetzliche Mehrwertsteurer ein. Sollte die gesetzliche Mehrwertsteuer zwischen Buchungszeitpunkt und Reiseantritt erhöht werden, erhöht sich der Reisepreis entsprechend. Sollte die gesetzliche Mehrwertsteuer zwischen Buchungszeitpunkt und Reiseantritt reduziert werden so reduziert sich der Reisepreis nicht.
6. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung
4 Monate und erhöht sich der vom Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben, sofern eine Anhebung des Preises darauf beruht, dass die zum Betrieb der Ferienwohnungen am Feldberg notwendigen Unterhaltskosten in den letzten 4 Monaten nach der Buchung gestiegen sind. Die Anhebung darf nur in dem prozentualen Umfang erfolgen, in dem auch die für die Ferienwohnung notwendigen Unterhaltskosten gestiegen sind.
7. Die vertraglich vereinbarten Preise können vom Vermieter ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Ferienwohnungen, der Anzahl oder Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Vermieter zustimmt.
8. Für den Aufenthalt ist eine Kurtaxe zu entrichten, die von der Gemeinde Feldberg pro Nacht und pro erwachsenen Gast bzw. pro Kind im Alter von 6 bis 15 Jahren erhoben wird. Unabhängig von den Angaben in der Buchungsbestätigung kann sich die Kurtaxe entsprechend den Vorgaben der Gemeinde ändern und muss vom Gast in der jeweils gültigen Höhe entrichtet werden.
9. Rechnungen des Vermieters sind grundsätzlich mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Der Vermieter ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtig, Verzugszinsen gemäß 288 BGB zu berechnen Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
10. Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Angebote, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
11. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder mindern.
12. Für die erste Umbuchung nach rechtlich bestätigter Buchung erheben wir eine Gebühr von 25 Euro. Für jede weitere Umbuchung wird eine Gebühr von 50 Euro berechnet. Voraussetzung für jede Umbuchung ist die Zustimmung des Vermieters.

V. Rücktritt des Kunden (i.e. Abbestellung, Stornierung)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzugs des Vermieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
2. Der Kunde hat das Recht, bis zum 28. Tage (23:59 Uhr) vor dem Anreisetag vom geschlossenen Vertrag mit dem Vermieter zurückzutreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Rücktrittserklärung dem Vermieter bis zum 28sten Tag, vor dem Anreisetag in Textform zugeht.
3. Ein Rücktritt kurzfristiger als 28 Tage vor der Anreise führt zu einer kostenpflichten Stornierung: Dem Vermieter steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzender Schaden zu pauschalisieren. Die Stornogebühr beträgt 90 % vom gesamten Buchungspreis. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Vermieter entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
4. Sollte die Ferienwohnung in der Appartementanlage Ferienwohnungen am Feldberg während des vom Kunden stornierten Aufenthaltes an einzelnen Tagen vollständig ausgebucht sein, so wird der auf die ausgebuchten Tage entfallende, anteilige Reisepreis dem Kunden nicht in Rechnung gestellt und von der vorgenannten Pauschale abgezogen. Voraussetzung: Es müssen alle Ferienwohnungen der gebuchten Kategorie ausgebucht sein.
5. Sollte es dem Kunden aufgrund einer behördlich verfügten, generellen Reise-beschränkung (z.B. im Falle einer Grenzschließung) nicht möglich sein die gebuchte Reise anzutreten, so kann er bis zum Anreisetag gegen Nachweis der Reisebeschränkung kostenfrei stornieren.
6. Der Vermieter empfiehlt dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung inkl. Schutz bei vorzeitiger Abreise (kann bei jedem Versicherer abgeschlossen werden).

VI. Rücktritt des Vermieters

1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Sollte der Betrieb aus generalpräventiven Gründen behördlich geschlossen werden fallen keine Stornokosten für den Kunden an.
3. Der Vermieter ist berechtig, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
a. höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.
b. Wohnungen unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden.
c. der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit und die Gesundheit der anderen Gäste oder auch der Mitarbeiter, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.
d. Im Falle einer sichtbaren oder bekannten ansteckenden Krankheit (z.B. Masern, Magen-Darm-Erkrankungen) ist der Gast verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren und die Unterkunft sofort zu verlassen. Zeigt ein Reiseteilnehmer Symptome einer ansteckenden Krankheit, muss dies umgehend an der Rezeption des Partnerhotels Feldberger Hof gemeldet werden.
4. Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und den Gast des Grundstücks zu verweisen, wenn der Gast eine fällige Rechnung oder Zwischen-rechnung nicht bei Fälligkeit begleicht oder eine gem. Ziffer 3. Nr. 6 geforderte Sicherheit nicht geleistet wird. Das Pfandrecht der Gesellschaft gem. § 704 BGB bleibt unberührt.
5. Bei ONLINE BUCHUNGEN behält sich der Vermieter ein 24-stündiges Rücktrittsrecht vor, die automatisch generierte Buchungsbestätigung aus der Online Booking Engine Vioma ist in dieser Frist nicht rechtskräftig.

VII. Nicht Inanspruchnahme der gebuchten Ferienwohnung

1. Reist der Kunde ohne jegliche Information am vereinbarten Anreisetag nicht bis 23:59 Uhr an, tritt der Vermieter automatisch vom Beherbergungsvertrag zurück und kann die Ferienwohnung anderweitig anbieten. Der vereinbarte Reisepreis lt. Reservierungs-bestätigung wird sofort zu 100% fällig, es sei denn, die vom Gast gebuchte Ferien-wohnung konnte vermietet werden. In diesem Fall reduziert sich der Reisepreis für jeden Tag der anderweitigen Vermietung um den Betrag, zu dem der Vermieter die gebuchte Ferienwohnung anderweitig vermieten konnte. Voraussetzung ist, dass alle Ferienwohnungen der gebuchten Kategorie ausgebucht sind.
2. Der Vermieter hat dem Kunden auf sein Verlangen über die Dauer der anderweitigen Vermietung und den erzielten Mietpreis Auskunft zu erteilen. Der Nachweis, dass eine anderweitige Vermietung nicht erfolgte, obliegt dem Gast.Etwaige Irrtümer des Kunden über den vereinbarten Anreisetag sind unbeachtlich, sofern sich dieser eindeutig aus der Buchungsbestätigung ergibt.

VIII. Hausrecht / Schadenersatz

1. Der Vermieter behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Hausrecht auszuüben, selbst nach dem Zustandekommen eines Vertrages Es entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz gegen den Vermieter, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters, ihres gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungshilfen. Dies gilt nicht im Falle der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

IX. Zahlung – Vorauszahlung

1. Für die Reservation kann die Vorauszahlung eines Betrages von höchstens 50% des vereinbarten Preises verlangt werden.
2. Werden vom Vermieter erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin geleistet, so entbindet dies die Gesellschaft unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen.

X. Wohnungsbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

1. Gebuchte Wohnungen stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
2. Am vereinbarten Abreisetag sind die Wohnungen dem Vermieter spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung der Wohnungen bis 15:00 Uhr 50% des auf diesen Tag üblichen Mietpreises für die Wohnung in Rechnung stellen, bei einer Nutzung über 15:00 Uhr hinaus 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Vermieter nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
3. Bei Verlust des Wohnungsschlüssels wird eine Gebühr von 250€ pro verlorenen Schlüssel erhoben, da im Falle des Verlustes das Schloss vollständig aus-getauscht werden muss.

XI. Haftung des Vermieters

1. Der Vermieter haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung, soweit es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) im leistungstypischen Bereich handelt, ist beschränkt auf Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen zurückzuführen sind; dies gilt nicht im Falle der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sollten Störungen oder Mängel auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Mieters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter dem Mieter gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Wohnungspreises, höchstens € 3.000,00, sowie für Geld- und Wertgegenstände bis zu € 750,00.
3. Geld und Wertgegenstände können im Tresor in der Ferienwohnung aufbewahrt werden. Es wird empfohlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Vermieter Anzeige macht (§ 703 BGB). Haftungsansprüche erlöschen ebenfalls, wenn der Kunde Wohnungs- oder Balkontür nicht verschlossen hält und Wertgegenstände aus diesem Grund leicht entwendet werden können.
4. Für die unbeschränkte Haftung des Vermieters gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Tiefgarage des Partnerhotels Feldberger Hof oder auf einem hoteleigenen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem hoteleigenen Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungshilden des Partnerhotels Feldberger Hof Banhardt GmbH.
6. Nachrichten, Post- und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Gesellschaft übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7. Das Rauchen ist in allen geschlossenen Bereichen der Ferienwohnungen und der Appartementanlage strengstens untersagt. Im Falle eines Verstoßes berechnet der Vermieter eine Gebühr von 250 Euro.
8. Dasselbe gilt für Manipulieren von Rauchwarnmeldern oder das unbefugte Öffnen von Notfalltüren. Der Vermieter behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen, wenn z.B. dem Vermieter ein Feuerwahreinsatz in Rechnung gestellt wird oder ein durch unerlaubtes Rauchen entstandener Brandschaden am Wohnungseigentum und Eigentum der Appartementanlage verursacht wurde.
9. Aus Sicherheitsgründen ist das Laden von Fahrrad-Akkus im gesamten Ferienwohnungsbereich insbesondere in der Ferienwohnung, Treppenhäusern, Fluren und Sanitärbereichen nicht gestattet. Wir weisen darauf hin, dass Schäden, die durch unsachgemäßes Laden verursacht werden, vom Kunden zu ersetzen und dem Gast in Rechnung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich an die Rezeption, um eine geeignete Lademöglichkeit zu erfragen.

XII. Video-Überwachung

1. Zu Ihrer eigenen Sicherheit werden die öffentlichen Bereiche des Partnerhotels Feldberger Hof Banhardt GmbH videoüberwacht.

XIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Beherbergungs-Annahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Vermieters
3. Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Gesellschaft. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Gesellschaft.
4. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechtschreibfehlern bleibt vorbehalten.
5. Mündliche Vereinbarungen haben keinen Vorrang vor diesen AGB. Der Kunde trägt die Beweislast für mündliche Absprachen, sofern diese nicht vom Vermieter schriftlich bestätigt worden sind.
6. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergungs-Aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

________________________________________
Diese AGB treten mit dem Datum der Veröffentlichung in Kraft.

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